Die zweite Fortbildung im Jahr 2011 fand auf der Atemschutzübungsanlage in Walldürn statt. Rolf Stumpf, Stadtbrandmeister Walldürn und Verantwortlicher für die Übungsanlage gab einen Einblick in die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die damit verbundenen Belastungen für den jeweiligen Feuerwehrmann.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger darf erst nach einer ärztlichen Untersuchung (G26/3) begonnen werden. Diese Untersuchung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Weiterhin ist die Grundausbildung sowie die Ausbildung zum Sprechfunker eine Grundvoraussetzung, Grundausbildung und Atemschutzausbildung ergeben 105h Ausbildung, die Atemschutzausbildung weitere 35h. Dies ist ein enormer Zeitbedarf, welcher durch den freiwilligen Helfer parallel zum regulären Übungsdienst, aber auch dem Beruf oder der Schuleerbracht wird. Arbeiten unter Atemschutz stellen eine enorme physische wie auch psychische Belastung da. Im Einsatz muss neben der etwa 20 kg schweren Atemschutzausrüstung noch weitere Ausrüstungsgegenstände wie Axt, Handscheinwerfer, Strahlrohr mit Schlauch usw. mitgeführt werden. Bei einer Personensuche und Rettung kommt dann das meist bewusstlose Opfer hinzu. Der Feuerwehrmann muss s sich in einem Einsatz im Dunkel meist ohne viel Sicht umgeben von Rauch, Feuer und Hitze zu Recht finden können. Dies wird unter anderem in der Anlage geübt.
Die anwesenden Mitglieder der Notfallnachsorge/Notfallseelsorge hatten die Möglichkeit die Übungsgeräte anzuschauen und auszuprobieren, ein Atemschutzgeräteträger beim Durchgang durch die Anlage zu beobachten und selbst einmal ein Atemschutzgerät auf den Rücken zu nehmen. Jeder der Anwesenden konnte sich in die hohe Belastung hineinversetzten die ein Feuerwehrmann in einem solchen Einsatz ausgesetzt ist.